Mitten im Zentrum der Stadt Frankfurt am Main finden Sie unsere Frankfurter Rotkreuz-Schwesternschaften. Die Schwesternschaft vom Roten Kreuz Frankfurt am Main von 1866 e.V. und die DRK Schwesternschaft Bad Homburg-Maingau e.V. Unsere Rotkreuzschwestern, die in unseren zwei Kliniken und in der Ambulanten Rotkreuz-Pflege eingesetzt sind, arbeiten täglich mit einer großen Hingabe. Der Einsatz am Menschen ist ihre Berufung. Die berufsethischen Grundsätze der DRK-Schwesternschaften sind das ethische Fundament unseres Handelns – Tag für Tag.
Der Frankfurter Rotkreuz-Kliniken e.V. befindet sich in der Trägerschaft der Frankfurter Rotkreuz-Schwesternschaften. Die Frankfurter Schwesternschaften sind zwei von bundesweit 31 Schwesternschaften des Deutschen Roten Kreuzes und damit aktiver Teil der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung, der größten und ältesten humanitären Organisation weltweit.
Nähere Informationen zu den Schwesternschaften finden Sie hierEine Rotkreuzschwester ist etwas ganz Besonderes. Sie ist ein Mitglied in einer der 31 DRK Schwesternschaften bundesweit und gehört somit zum aktiven Teil der Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung. Diese ist einer der größten und ältesten humanitären Organisation weltweit.
Die berufsethischen Grundsätze der DRK-Schwesternschaften (Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität, Unabhängigkeit, Freiwilligkeit, Einheit und Universalität) sind das ethische Fundament des täglichen Handelns einer Rotkreuzschwester und dienen der Entwicklung und Festigung des beruflichen Selbstverständnisses, als Orientierung in der Gemeinschaft und als Argumentationshilfe in ethischen Grenzsituationen.
Die Frankfurter Rotkreuz-Schwesternschaften sind eingetragene Vereine und demokratisch organisiert. Die Schwesternschaft vom Roten Kreuz Frankfurt am Main von 1866 e.V. hat ca.170 Mitglieder, die DRK Schwesternschaft Bad Homburg-Maingau ca. 160 Mitglieder. Die Mitglieder gehören unterschiedlichen Gesundheitsberufen an. In Frankfurt am Main sind die Rotkreuzschwestern in der Klinik Rotes Kreuz, Klinik Maingau vom Roten Kreuz und der Ambulanten Rotkreuz-Pflege eingesetzt.
Mitglied in einer Schwesternschaft zu sein, bedeutet: Mitwirken, Mitbestimmen, Mitverantworten. Ein Mitglied darf sich in der Mitgliederversammlung direkt an der Entwicklung der Schwesternschaft beteiligen. Neben der Wahl einer Oberin, die als Vorsitzende des Vorstands der Schwesternschaft gewählt wird, wird auch der Vorstand in der Schwesternschaft von den Mitgliedern demokratisch benannt.
Die Ausbreitung des Coronavirus war und ist aktuell immer noch eine neue weltweite Herausforderung, mit der insbesondere Menschen in der Pflege umgehen lernen müssen – Tag für Tag. Das wissen wir besser als andere Betriebe. Vor diesem Hintergrund ist jede Unterstützung dieser Berufsgruppen besonders willkommen. So haben die Frankfurter Rotkreuz-Schwesternschaften (DRK Schwesternschaft Bad Homburg-Maingau e.V. Frankfurt / Main und die Schwesternschaft vom Roten Kreuz Frankfurt am Main von 1866 e.V.) bereits im August 2020 gemeinschaftlich entschieden, unterschiedliche karitative Projekte und Vorhaben der insgesamt 31 DRK-Schwesternschaften bundesweit mit einer finanziellen Spende zu unterstützen. Weiterhin gibt es aktuell immer wieder Vorhaben und Ideen die jederzeit gefördert werden.
Alle Rechte und Pflichten sind in der Satzung der jeweiligen Mitgliederordnung einer DRK-Schwesternschaft geregelt. Die Aufnahme als Mitglied erfolgt entsprechend den Grundsätzen der Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung ohne Rücksicht auf Nationalität, religiöses Bekenntnis und politische Anschauung. Die DRK Schwesternschaften sind weltweit die einzigen überkonfessionellen Schwesternschaften.
Die Mitgliedschaft zur Berufsausübung beginnt mit einer Einführungszeit. Die Rechte und Pflichten während der Mitgliedschaft zur Berufsausübung sind ebenfalls in der Satzung der jeweiligen DRK-Schwesternschaft und in der Mitgliederordnung geregelt. Weitere Informationen sind im Mutterhaus, der Verwaltung der Frankfurter Rotkreuz-Schwesternschaften, erhältlich.
Der Vorstand erfüllt mehrere Aufgaben: Nach außen vertritt er die Schwesternschaft gerichtlich und außergerichtlich. Nach innen ist der Vorstand mit der Führung der täglichen Geschäfte und der Einhaltung der Satzung betraut. Zum Vorstand gehört ein geschäftsführender Vorstand, dem folgende Mitglieder angehören: die Vorstandsvorsitzende/Oberin der Schwesternschaft, die stellvertretende Vorsitzende, die stellvertretende zweite Vorsitzende, die Schriftführerin, die Schatzmeisterin/der Schatzmeister, die Juristin/der Jurist des Vorstands, sowie weitere Mitglieder. Die Vorsitzende der Frankfurter Rotkreuz-Schwesternschaften und des Frankfurter Rotkreuz-Kliniken e.V. ist Oberin Karin Schoppet.