Hinweis zur telefonischen Erreichbarkeit

Um Wartezeiten an unserer Telefonzentrale zu vermeiden, bitten wir Sie, sich direkt an die jeweilige Fachabteilung zu wenden. Die Radiologie erreichen Sie unter 069-44 34 44, das Kardiocentrum unter 069-94434-0, weitere Nummern finden Sie im Menüpunkt "Medizin und Pflege".

Wahlleistungen

Sie wünschen sich ein Einzelzimmer oder noch mehr Komfort in unseren Kliniken?
Kein Problem, wir bieten Ihnen unterschiedliche Wahlleistungen an, die Ihnen den Aufenthalt angenehmer gestalten.

Wahlleistungen gehen über die allgemeinen Krankenhausleistungen hinaus und gelten daher als kostenpflichtige Sonderleistungen.

Diese sind gesondert zu vereinbaren und vom Patienten oder der Patientin selbst zu entrichten. Ob Ihre Zusatzversicherung für diese Kosten aufkommt, ist im Vertragsverhältnis zwischen den Frankfurter-Kliniken und Ihnen unerheblich.
 
Die gewünschten Wahlleistungen werden von den Frankfurter Rotkreuz-Kliniken zusätzlich berechnet und in einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung festgehalten. Der guten Ordnung halber möchten wir darauf verweisen, dass wir stets bestrebt sind, alle Zimmerwünsche zu erfüllen, aber aufgrund von medizinischen Notwendigkeiten leider nicht garantieren können.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der Patientenaufnahme können mit Ihnen gemeinsam abstimmen, inwieweit die Kosten von Ihrer Krankenversicherung übernommen werden. Eine Preisliste finden Sie ebenfalls im aktuellen DRG-Entgelttarif. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Patientenaufnahme stehen Ihnen bei Interesse und Fragen gerne zur Verfügung.

Folgende kostenpflichtige Wahlleistungen bieten wir an:

Die Chefarztbehandlung können Sie als ärztliche Wahlleistung für Ihren Krankenhausaufenthalt zusätzlich abschließen. Dabei muss es sich allerdings nicht zwingend um eine Behandlung durch die Chefärztin, bzw. den Chefarzt handeln. So umfasst sie vielmehr die Behandlung der liquidationsberechtigten Ärztinnen und Ärzte des Krankenhauses mit besonderer Qualifikation und Erfahrung, einschließlich der von diesen Ärzten veranlassten Leistungen von Ärzten und ärztlich geleiteten Einrichtungen außerhalb des Krankenhauses.

Selbstverständlich werden Ihnen auch ohne Abschluss der Wahlleistungsvereinbarung alle medizinisch erforderlichen Leistungen zuteil. Die Person des behandelnden Arztes bzw- der Ärztin , richhtet sich dann jedoch ausschließlich nach der medizinischen Notwendigkeit.

Wir möchten Ihnen den Aufenthalt bei uns so angenehm wie möglich gestalten. Dementsprechend bieten wir Ihnen die Wahlleistung an, in Ein- oder Zweibettzimmern untergebracht zu werden. Die Komfortmerkmale der Zimmer unterscheiden sich je nach Station und Zimmer, beinhalten in der Regel jedoch Folgendes:

  • Separates WC
  • Separate Dusche
  • Zur Aufnahme einmalig ein Obstkorb
  • Kopfhörer
  • Sanitärartikel
  • Wahl- und Zusatzverpflegung
  • Zusatzgetränke
  • auf Wunsch tgl. Handtuch- und Bettwäschenwechsel

 

 

Auf Ihren Wunsch und gegen Übernahme der Kosten nehmen wir unter Berücksichtigung freier Kapazitäten gerne Ihre Begleitperson mit auf. Sofern Ihre Begleitperson aus medizinischen Gründen erforderlich ist, wird sie kostenfrei mit aufgenommen. Wenden Sie sich dazu bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Patientenaufnahme.

Sollten Sie die Wahlleistung Ein- oder Zweibettzimmer in Anspruch nehmen, haben Sie bei der Verpflegung die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Brötchensorten, Hauptmahlzeiten, Obst, Gemüse und Säften auszuwählen. Einen genauen Überblick finden Sie hier.

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